DAeC appelliert an deutsche Europa-Abgeordnete
Der Deutsche Aero Club (DAeC) fordert klare Abgrenzung des Modellflugs von Drohnen und 600 Kilogramm-Grenze für UL-Flugzeuge.
Der Deutsche Aero Club (DAeC), Spitzenverband des Luftsports und der Allgemeinen Luftfahrt, hat deutsche Europa-Abgeordnete um ihre Unterstützung bei den Themen Drohnen und Ultraleichtflug gebeten. Anfang November entscheidet der Verkehrsausschuss über die Neufassung einer Verordnung: Die Änderungen könnten für die betroffenen Luftsportler weitreichende Konsequenzen haben – der DAeC kämpft dafür, dass diese für den Luftsport in Deutschland positiv ausfallen.
Während die Europäische Kommission nämlich vorschlägt, alle unbemannten Luftfahrzeuge in die Zuständigkeit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zu überführen und Regeln auf europäischer Ebene zu schaffen, macht sich der DAeC für eine deutliche Abgrenzung der Drohnen vom Modellflug stark. „Dieser Sport wird seit über 100 Jahren sicher ausgeführt und bedarf keines Eingriffs durch den europäischen Gesetzgeber“, erklärt DAeC-Generalsekretär Udo Beran. Das Vorhaben widerspreche den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Die Bitte an die Europa-Abgeordneten: Sie sollen für Änderungsanträge stimmen, die den Modellflugsport bis 25 Kilogramm auf nationaler Ebene belassen wollen.
Eine weitere Forderung: das maximale Abfluggewicht von Ultraleichtflugzeugen anheben – von 472,5 Kilogramm auf 600 Kilogramm. Außerdem müsse ein einheitliches Leergewicht her. „Die 600-Kilogramm-Regelung entspricht dem internationalen Standard für leichte Sportflugzeuge, der zum Beispiel in den USA, Kanada, Indien, Australien und China erfolgreich angewandt wird“, sagt Beran. Die Änderungsanträge würden die Luftsicherheit dieser Luftfahrzeuge erhöhen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hersteller verbessern. Bereits seit 2003 warte die Branche verzweifelt auf angemessene europäische Regelungen. „Wir dürfen nicht weitere fünf oder mehr Jahre verlieren, bis Luftsportler die ausgezeichneten Produkte europäischer Hersteller auch in Europa nutzen dürfen.“
DAeC