Ryanair muss Tickets von Onlineportalen anerkennen
Der irische LCC Ryanair muss vorerst Tickets wieder anerkennen, die auf Internetportalen oder von anderen Drittanbietern verkauft wurden.
Das hat das Landsgericht Frankfurt entschieden. Unmittelbar gültig ist der Erlass nur für Cheap-Tickets.de und erst wenn er der Fluggesellschaft in Irland zugestellt worden ist. Dazu muss eine Übersetzung getätigt werden, was Tage in Anspruch nehmen kann. Dafür haben Rechtsmittel danach aber keine aufschiebende Wirkung mehr. Am 11. August 2008 hatte Ryanair verlauten lassen, dass sie nur noch Tickets der eigenen Website anerkenne, tausende bereits via anderer Portale ausgestellte Tickets wurden storniert oder nicht anerkannt. Darauf beantragte die holländische Beins Travel Group, Inhaber von Cheap-Tickets.de eine einstweilige Verfügung – mit Erfolg.