Botschaft zur Volksinitiative Stopp F-35

26.08.2022 RK
F-35A Lightning II Payerne
F-35A Lightning II Payerne (Foto: VBS)

Das VBS hat den Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. August 2022 über den aktuellen Verfahrensstand und das weitere Vorgehen bezüglich der Volksinitiative «Stopp F-35» informiert.

Das VBS wird die Botschaft so rasch als möglich erarbeiten und dem Bundesrat unterbreiten. Der geforderte Zeitplan der Initiantinnen und Initianten, die Volksabstimmung vor Auslaufen der Gültigkeit der Offerten im März 2023 abzuhalten, ist nicht möglich. Die Botschaft soll dem Parlament bis zur Wintersession überwiesen werden. Eine Verzögerung der Beschaffung des F-35A hätte schwere Folgen für die Sicherheit der Schweiz.

Lockheed Martin F-35A Lightning II im Flugprogramm (Foto: Paris Air Show)

Im September 2021 wurde die Volksinitiative «Gegen den F-35 (Stopp F-35)» lanciert. Sie wurde am 16. August 2022 eingereicht und am 24. August 2022 wurde das Zustandekommen der Initiative dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht. Die Initiantinnen und Initianten haben mit der Einreichung einen eigenen Fahrplan zur Behandlung der Initiative durch Bundesrat und Parlament der Öffentlichkeit vorgelegt. Bei der Forderung, die Abstimmung im März 2023 durchzuführen, blieben Bundesrat und Parlament für die Erarbeitung und Behandlung der Botschaft zur Volksinitiative nur knapp mehr als ein Monat übrig.

Entscheid des Parlamentes zu Beschaffungskrediten noch ausstehend

Die Botschaft des Bundesrates zuhanden des Parlamentes kann nicht vollständig ausgearbeitet werden, bevor das Parlament seine Beratungen über den Verpflichtungskredit für die Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge im Rahmen der Armeebotschaft 2022 abgeschlossen hat. Je nach Entscheid des Parlaments sind die Auswirkungen der Volksinitiative unterschiedlich und das entsprechende Kapitel in der Botschaft zur Volksinitiative kann erst nach der parlamentarischen Beratung der Armeebotschaft 2022 redigiert werden.

Royal Australian Air Force F-35A Formation (Foto: RAAF)

Der geforderte Zeitplan kann auch bei Straffung der in der Bundesverwaltung üblichen Verfahren nicht eingehalten werden; dies, weil die Sorgfaltspflicht nicht gewahrt und somit eine seriöse Behandlung der Initiative durch Bundesrat und Parlament nicht möglich wäre.

Koninklijke Luchtmacht F-35A (Foto: Koninklijke Luchtmacht)

Kein Präjudiz schaffen

Eidgenössische Volksinitiativen entfalten keine rechtliche Vorwirkung. Aus staatspolitischen Gründen kann es darum nicht angehen, ein Präjudiz zu schaffen und auf den Fahrplan des Initiativkomitees einzugehen. Der Bundesrat würde Hand bieten zu einer funktionswidrigen Verwendung des Instrumentes der Volksinitiative als faktisches Finanzreferendum. Dies hätte weitereichende Konsequenzen für laufende und zukünftige Geschäfte des Bundesrates und widerspricht den Interessen der Eidgenossenschaft, staatspolitisch und rechtlich korrekt zu handeln.

US Marine Corps F-35C mit F/A-18A++ VMFA 314 Black Knights (Foto: US Marine Corps)

Mit dem alleinigen Start einer Unterschriftensammlung könnten von Bundesrat und Parlament in deren Kompetenz gefällte Entscheide ausgehebelt werden. Zudem würde quasi die Erwartung geweckt, dass künftig andere Initiativkomitees eine zeitlich bevorzugte Behandlung ihrer Initiative erhalten. Die Verlässlichkeit und die Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns sind entscheidend für die Zukunft und die Stabilität des demokratischen Systems. Sind die Entscheide der Behörden nachvollziehbar und rechtens, stärkt dies das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden. Die Spielregeln im Umgang mit Volksinitiativen sind bekannt und öffentlich legitimiert. Es geht nicht an, einem Initiativkomitee eine Sonderbehandlung zu gewähren.

F-35A Lightning II feuert AIM-120C-8 (Foto: USAF)

Verzögerung hätte schwere sicherheitspolitische Folgen für die Schweiz

Bereits Mitte Mai 2022 hat der Bundesrat festgehalten, dass die Beschaffungsverträge nach Annahme der Verpflichtungskredite durch das Parlament unterzeichnet werden sollen. Werden die Beschaffungsverträge nicht bis Ende März 2023 unterzeichnet, sind Nachverhandlungen erforderlich, um die Gültigkeit der Offerte zu verlängern. Dies kann aufgrund von Inflation und gestiegener Nachfrage nicht zu den festgelegten Preisen erfolgen. Ausserdem wird die Auslieferung der neuen Kampfflugzeuge angesichts der verschiedenen Bestellungen mit grosser Wahrscheinlichkeit verzögert: Finnland hat am 10. Dezember 2021 den Kauf von 64 F-35A beschlossen, Deutschland will bis zu 35 Stück beschaffen und auch Kanada hat entschieden, 88 F-35A zu beschaffen. Eine Verzögerung der Beschaffung hätte schwere sicherheitspolitische Folgen. Ab 2030 wäre die Bevölkerung nicht mehr vor Bedrohungen und Gefahren aus der Luft geschützt.

Das VBS wird die Botschaft so schnell wie möglich, aber mit der gebotenen Sorgfalt ausarbeiten und dem Bundesrat zum Entscheid unterbreiten. Die Abstimmungsbotschaft soll dem Parlament bis zur Wintersession überwiesen werden.

VBS

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