Korean Air darf mit Asiana fusionieren

14.02.2024 PS
Korean Air Boeing 777-300ER
Korean Air Boeing 777-300ER (Foto: Boeing)

Die Europäische Kommission hat ihre Zustimmung zum Zusammenschluss von Korean Air und Asiana Airlines bekannt gegeben.

Die Genehmigung erfolgt in Form einer bedingten Einwilligung, die an die Einhaltung bestimmter Verpflichtungen gebunden ist, die die Fluggesellschaft mit der Europäischen Kommission vereinbart hat. Damit hat Korean Air von 13 der 14 Aufsichtsbehörden die Genehmigung zum Zusammenschluss erhalten oder das Prüfverfahren abgeschlossen.

Korean Air hatte im Januar 2021 ein Vorkonsultationsverfahren mit der Europäischen Kommission eingeleitet und im Januar 2023 eine formelle Anmeldung für den Zusammenschluss eingereicht. Die Europäische Kommission hatte daraufhin im Februar die zweite Phase der Prüfung des Zusammenschlusses eröffnet und im Mai ein Statement übermittelt, in dem sie wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Zusammenschlusses sowohl auf dem Passagier- als auch auf dem Frachtmarkt äußerte.

Um die festgestellten Wettbewerbsbedenken auszuräumen, wurden Abhilfemaßnahmen angeboten, die im Wesentlichen aus zwei Elementen bestehen: Zum einen aus der Veräußerung des Frachtfluggeschäfts von Asiana Airlines und zum anderen aus der Unterstützung für den Markteintritt einer neuen Fluggesellschaft auf den vier sich überschneidenden Passagierstrecken zwischen Korea und der Europäischen Union. Mit diesen Maßnahmen soll ein wettbewerbsfähiges Umfeld auf den betreffenden Märkten aufrechterhalten werden.

Für die Umsetzung der Maßnahmen im Frachtbereich müssen Korean Air und Asiana Airlines mehrere Schritte unternehmen, darunter die Ernennung einer Beratergesellschaft, die die Veräußerung des Frachtfluggeschäfts von Asiana Airlines beaufsichtigt, sowie die Einleitung des Bieterverfahrens und die Auswahl eines Käufers für das Frachtgeschäft. Die Genehmigung des ausgewählten Käufers durch die Europäische Kommission ist Voraussetzung für die Finalisierung des Zusammenschlusses der beiden Fluggesellschaften. Sobald Korean Air die Übernahme von Asiana Airlines abgeschlossen hat, wird der Veräußerungsprozess des Frachtgeschäfts stattfinden.

Im Passagebereich wurde T’way Air zum sogenannten „Remedy Taker“ auf den vorgesehenen europäischen Passagierstrecken ernannt. So wird T’way Air ab der zweiten Jahreshälfte sukzessive den Flugbetrieb auf den vier Strecken aufnehmen: Seoul Incheon-Paris, Seoul Incheon-Rom, Seoul Incheon-Barcelona und Seoul Incheon-Frankfurt. Korean Air wird T’way Air dabei umfassend unterstützen.

Mit Vorlage der Genehmigung der Europäischen Kommission konzentriert sich Korean Air nun auf die Gespräche mit der US-Wettbewerbsbehörde, um das Merger-Genehmigungsverfahren baldmöglichst abzuschließen.

Seit Januar 2021 hat Korean Air bei insgesamt 14 Wettbewerbsbehörden einen Antrag über den Unternehmenszusammenschluss eingereicht. Insgesamt 13 Behörden, darunter die Europäische Kommission, haben den Zusammenschluss entweder genehmigt oder die Prüfung mit der Begründung abgeschlossen, dass der Zusammenschluss keiner Prüfung oder Meldung bedürfe.

Korean Air

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