Neuauflage Luftfahrt in den COMECON Staaten

18.07.2023 RK
Fluggesellschaften COMECON Staaten
Zivilluftfahrt und das Luftverkehrsrecht der COMECON Staaten

Prof. Dr. Dr. Kneifel hat seine drei führenden Publikationen über die Zivilluftfahrt und das Luftverkehrsrecht in einem umfassenden Gesamtwerk zusammengefasst, dabei ist ein interessantes Buch entstanden.

Der 83 Jährige Prof. Dr. Dr. Kneifel befasste sich zeitlebens mit der Luftfahrt und dem Luftverkehrsrecht und ist ein ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet der Luftfahrt der ehemaligen COMECON Staaten. Er hat kürzlich seine drei früheren Publikationen über die Zivilluftfahrt und das Luftverkehrsrecht der COMECON Staaten (DDR, UdSSR, Polen, CSSR, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Kuba, Albanien, Jugoslawien, Mongolei und China) bis 1975 in einem Werk zusammengefasst.

LINK zum Verlag

Zivilluftfahrt und das Luftverkehrsrecht der COMECON Staaten (Buchcover)

Vorwort des Autors zu der Gesamtausgabe

Ich wurde von Freunden gebeten, meine vor über 50 Jahren veröffentlichten drei Fachbücher über die Zivilluftfahrt und das Luftverkehrsrecht der sozialistischen Staaten in einem Band neu aufzulegen. Auch wenn ich schon 83 Jahre alt bin, habe ich mich zu dieser Aufgabe durchgerungen. Ich bitte um Nachsicht, falls mir Fehler unterlaufen sind.

Teil 1:  Luftverkehr im COMECON – mit Schwerpunkt Deutsche Demokratische Republik, Nördlingen 1978.

Teil 2:  Fluggesellschaften und Luftverkehrssysteme der sozialistischen Staaten UdSSR, Polen, CSSR, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Albanien, Kuba, Jugoslawien, Mongolei und China, Nördlingen 1980.

Teil 3:  Staatliches und internationales Luftverkehrsrecht der sozialistischen Staaten UdSSR, DDR, Polen, CSSR, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Kuba, Jugoslawien und China, Nördlingen 1980.

Während meines Studiums am Institut für Luft- und Raumrecht der Juristischen Fakultät der Universität Aix-Marseille, kam mir schon in den Jahren 1967-1970 der Gedanke, mich intensiver und umfassender mit dem Luftverkehrswesen der sozialistischen Staaten zu beschäftigen. Mit dem Oberflächenverkehr der sozialistischen Staaten haben sich seit 1967 einige Wirtschaftswissenschaftler und Juristen  befasst, jedoch nicht mit dem Luftverkehrssystem der sozialistischen Staaten.

Die Entwicklung von Luftfahrt und Luftrecht wird besonders in den sozialistischen Staaten von der Politik beeinflusst. Beim Luftverkehrsrecht wird primär auf das staatliche Luftverkehrsrecht eingegangen. Dabei bietet sich eine Unterteilung in nationales Recht sowie zwischenstaatliche Rechtsbeziehungen auf überstaatlicher Basis an. Sekundär haben auch die Rechtsbeziehungen zwischen den Fluggesellschaften Bedeutung. Rechtsbeziehungen der sozialistischen Fluggesellschaften untereinander und Rechtsbeziehungen nach außen hin, also zwischen COMECON- und nicht COMECON-Fluggesellschaften. Bei den Rechtsbeziehungen der COMECON-Fluggesellschaften untereinander nimmt die Analyse des SechserPools und der Berliner Vereinbarung einen breiten Raum ein. Außerdem werden die von den COMECON-Fluggesellschaften abgeschlossenen Interline- und Generalverkaufsagenturabkommen untersucht. Tertiär wird dann noch auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Fluggesellschaften und den Nachfragern eingegangen. 

Die Schwierigkeiten bei der Beschaffung und der Aufarbeitung des statistischen Materials bestanden insbesondere darin, dass für einen Leistungsvergleich der sozialistischen Staaten untereinander die Daten der einzelnen Fluggesellschaften nur bedingt brauchbar waren. Die einzelnen COMECON Fluggesellschaften, die nicht der IATA angehören, stellten ihre statistischen Unterlagen nach verschiedenen Gesichtspunkten zusammen, sodass z. B. eine klare Trennung in Personen-, Fracht-, Post- und Charterverkehr nur sehr schwer möglich war. 

Wesentlich für die Durchführung meiner Untersuchung waren Recherchen beim Civil Aeronautics Board (CAB) in Washington D.C. und bei der International Civi Aviation Organisation (ICAO) und der International Air Transport Association (IATA) in Montreal in den Jahren zwischen 1967 und 1980.

Die Luftfahrtvereinbarungen – Aviation Laws/Bilaterals – zwischen den sozialistischen und den nichtsozialistischen Luftfahrtbehörden und den sozialistischen Fluggesellschaften habe ich zwischen 1967 und 1980 gesammelt und analysiert. 1980 veröffentlichte ich die Aviation Laws/Bilaterals der sozialistischen Staaten (6 Bände/3926 Seiten).

 

Kommentare zum Buch

„Die Recherchen von Dr. Kneifel auf dem Gebiet der Luftfahrt und des Luftverkehrsrechts der sozialistischen Staaten sind einmalig. Sehr detailliert wurden die nationalen Luftverkehrssysteme und das Luftverkehrsrecht in den einzelnen Comecon-Staaten analysiert.“
(Schreiben vom 18. August 1971) Prof. Dr. Paul de Geouffre de La Pradelle, Direktor des Instituts für Luft- und Raumrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Aix-Marseille und Direktor des Instituts für Politische Wissenschaften.

„Ihre Strukturanalyse des Luftfahrtsystems und der staatlichen Fluggesellschaften der sozialistischen Staaten sind für uns von allergrößtem Interesse. Sie bilden die Grundlage für die deutsch-deutschen Verkehrsverhandlungen auf dem Luftverkehrssektor. Sie haben Neuland urbar gemacht.“
(Schreiben vom 21.8.1972) Egon Bahr, Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Bonn, Unterhändler für das Transitabkommen und den Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR.

„Mit großem Interesse haben wir die Veröffentlichungen über die Luftfahrt und das Luftrecht der sozialistischen Staaten zur Kenntnis genommen, da so wenige Details und fundierte Analysen vorliegen. Ich freue mich sehr, Sie bei der Luftfahrttagung in Berlin am 15. Juni 1972 erneut zu treffen.“
(Schreiben vom 16. April 1972) Secor D. Browne, Chairman, US Civil Aeronautics Board (CAB).

„Seit Jahren verfolgen wir bei der International Air Transport Association (IATA) mit großem Interesse die Veröffentlichungen von Dr. Kneifel auf dem Sektor des Luftverkehrsrechts und der Luftfahrtsysteme der sozialistischen Staaten.“
(Schreiben vom 8. Februar 1974) Knut Hammerskjöld, Director General of the International Air Transport Association (IATA).

LINK zum Verlag

Share

Empfohlen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

© 2023 Hobby Verlag AG. Alle Rechte vorbehalten.