Weitere Langstrecken bei Condor
Der Ferienflieger Condor fliegt ab Dezember wieder in die Dominikanische Republik und auf die Malediven.
Condor fliegt wieder in die Dominikanische Republik und auf die Malediven: Ab dem 18. Dezember 2020 startet Condor von Frankfurt drei Mal wöchentlich nach Punta Cana und einmal wöchentlich nach Puerto Plata/Santo Domingo. Auch die Malediven werden mit zwei wöchentlichen Flügen ab Frankfurt wieder ins Programm aufgenommen. Die Verbindungen auf die kanarischen Inseln werden aufgestockt: Von Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg und München bringt Condor Urlauber nach Lanzarote, Fuerteventura, Gran Canaria, La Palma, Teneriffa und Madeira.
„Wir freuen uns sehr darüber zusammen mit unserem langjährigen Partner Condor den Neustart der Flüge nach Punta Cana und Puerto Plata/Santo Domingo geschafft zu haben. Dies zeigt, dass der Plan zur Reaktivierung des verantwortungsvollen Tourismus, der vom Präsidenten der Dominikanischen Republik Luis Abinader und dem Tourismusminister David Collado am 15. September ins Leben gerufen wurde, erfolgreich ist!”, so Petra Cruz, Europa-Direktorin des Tourist Board Dominikanische Republik.
Ralf Teckentrup, CEO von Condor: „Wir sehen an unseren Flügen nach Kuba, dass die Deutschen reisen wollen – und verantwortungsbewusstes Reisen ist dank umfangreicher Schutzmaßnahmen und Hygienekonzepten über die gesamte Reise hinweg möglich. Wir freuen uns, eines der beliebtesten Ziele der Condor-Kunden, die Dominikanische Republik, noch in diesem Jahr wieder in unseren Flugplan aufzunehmen. So steht einem Winterurlaub an karibischen Traumstränden nichts mehr im Wege.“
Schutzmaßnahmen während der Flugreise
An Bord aller Condor-Flüge gilt eine Mund-Nasenschutz-Pflicht für Gäste und die Kabinencrew. Zudem sind Service- und auch die Ein- und Aussteigeprozesse entsprechend der Vorschriften angepasst. Außerdem werden Kunden gebeten, den Online-Check-in zu nutzen. So ist während der gesamten Reise ein Höchstmaß an Schutz sichergestellt. Vor Ort werden Gäste gebeten, sich während ihres gesamten Aufenthalts umsichtig und gemäß der Hygienevorschriften zu verhalten und die Einreisebestimmungen des jeweiligen Zielorts sowie die Bestimmungen bei ihrer Rückkehr nach Deutschland zu berücksichtigen.