Ver.di bestreikt Flughäfen

09.03.2025 PS
Bodenpersonalstreik Verdi 640

Die Gewerkschaft Ver.di bestreikt am Montag, den 10. März 2025, zahlreiche Flughäfen in Deutschland und kämpft damit für gute Arbeitsbedingungen des Flughafen Personals.

Die Gewerkschaft Ver.di streikt laut eigenen Aussagen nicht gegen die Fluggäste, sondern für gute Arbeitsbedingungen und einen fairen Lohn, damit die Flüge auch künftig sicher und gut abheben können.

365 Tage im Jahr sorgen wir mit unserer Arbeit an den großen deutschen Verkehrsflughäfen dafür, dass rund 200 Millionen Fluggäste sicher und reibungslos an ihr Ziel kommen. Vom Check-in über die Flughafenverwaltung bis hin zum Ground Handling und der Luftsicherheit – wir sind rund um die Uhr für Sie da und stellen sicher, dass Ihr Gepäck verlässlich ankommt, Sicherheitskontrollen effizient durchgeführt werden und Ihr Flugzeug pünktlich starten kann.

Doch während wir alles dafür tun, dass Ihre Reise stressfrei beginnt, bleiben unsere Gehaltssteigerungen auf der Strecke, und unsere Arbeitsbelastung steigt ins Unerträgliche. Die Arbeitsbedingungen an den Flughäfen sind mittlerweile so unattraktiv, dass es immer schwieriger wird, qualifizierte Fachkräfte für diese wichtigen Aufgaben zu gewinnen.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert bessere Arbeitsbedingungen, mehr Freizeit und eine angemessene Bezahlung für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Dazu gehören auch wir – Tausende Kolleg*innen, die tagtäglich den Luftverkehr am Laufen halten.

Doch auch nach zwei Verhandlungsrunden gibt es kein angemessenes Angebot der öffentlichen Arbeitgeber. Deshalb greifen wir nun zum letzten Mittel: Streik. An den Flughäfen München, Stuttgart, Karlsruhe/Baden-Baden, Frankfurt/Main, Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Weeze, Hannover, Bremen, Hamburg, Berlin-Brandenburg und Leipzig-Halle legen wir am 10.03.2025 unsere Arbeit nieder, um für faire Löhne und bessere Bedingungen zu kämpfen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und darauf, dass die im Verband der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) organisierten Arbeitgeber endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und mit uns eine faire Lösung aushandeln.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen, dass Ihre nächste Reise reibungslos verläuft. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine Auskünfte zu Ihrem Flug geben können. Alle Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Ihre Rechte als Fluggast

Sollte Ihr Flug aufgrund des Streiks annulliert worden sein, haben Sie als Fluggast bestimmte Rechte gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, sofern Ihr Flug:

  • von einem Flughafen innerhalb der EU startet oder
  • in der EU landet und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.

Sie haben das Recht, zwischen folgenden Optionen zu wählen:

Erstattung des Ticketpreises:

Falls Sie aufgrund der Annullierung nicht mehr reisen möchten, können Sie eine volle Rückerstattung des Ticketpreises verlangen. Dies gilt auch, wenn Ihr Flug Teil einer Buchung mit mehreren Flügen war – in diesem Fall können Sie eine Rückerstattung für alle nicht genutzten Teilstrecken beantragen.

Ersatzflug oder alternative Beförderung:

Sie können sich für einen alternativen Flug zum frühestmöglichen Zeitpunkt entscheiden oder einen Flug zu einem späteren, für Sie geeigneten Zeitpunkt wählen. Falls kein Ersatzflug verfügbar ist, muss die Airline unter Umständen auch alternative Transportmöglichkeiten (z. B. Zug oder Bus) anbieten.

Falls Sie aufgrund des Streiks längere Zeit auf Ihren Ersatzflug warten müssen, haben Sie Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen, die je nach Wartezeit Folgendes umfassen:

  • Essen und Getränke in angemessenem Umfang
  • Zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxnachrichten
  • Unterkunft in einem Hotel sowie den Transfer dorthin und zurück, falls eine Übernachtung erforderlich ist.

Ver.di

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