Ryanair erhält Recht in Charleroi-Angelegenheit
Das Europäische Gericht hat entschieden, dass es sich bei den Preisnachlässen auf dem belgischen Flughafen Charleroi nicht um unerlaubte Staatshilfe handelt.
Eine Europäische Kommission hatte auf einige Flughäfen Ermittlungen angestellt und kam zum Schluss, dass Ryanair auf dem Flughafen der Region Wallonien, dem South Charleroi Airport von einer übervorteilten Gebührenregelung profitiert hat. So musste Ryanair pro Passagier nur 1 Euro Bodenabfertigung bezahlen, während anderen Airlines 10 Euro verrechnet werden. Als Gegenleistung willigte Ryanair ein, während fünfzehn Jahren zwei bis vier Flugzeuge auf dem Flughafen stationiert zu lassen, und damit mindestens dreimal täglich abzuheben. Die Europäische Kommission wertete dieses Spezialabkommen als unerlaubte Vergünstigung einer Behörde. Ryanair hielt dagegen, die Region Wallonien habe sich wie ein privater Kapitalgeber verhalten und der Airline keine zusätzlichen Vorteile verschafft. Dies wurde nun vom EU-Gericht in erster Instanz bestätigt und der Entscheid der Kommission als nichtig erklärt. Ryanair fordert nun, dass die Kommission auch ihre Ermittlungen auf den Flughäfen Hahn, Lübeck und Berlin-Schönefeld sowie auf anderen Airports einstellt. Stattdessen solle sie ihre Aufmerksamkeit auf die Staatshilfen in Milliardenhöhe in den Fällen Alitalia und AUA lenken.