Pistenverlängerung am Flughafen Zürich

30.08.2023 PS
Pisten Zurich 1
Flughafen Zürich Pistensystem (Foto: Flughafen Zürich)

Die Flughafen Zürich AG nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Zürcher Kantonsrat dem Antrag des Regierungsrats gefolgt ist und den Verlängerungen der Pisten 28 und 32 zustimmt.

Der Entscheid hat wichtige Signalwirkung für die Volksabstimmung. Die Pistenverlängerungen sind eine wichtige Massnahme, um die Sicherheitsmarge am Flughafen Zürich zu erhöhen und den Betrieb zu stabilisieren. Die Verlängerungen wurden im Bericht «Sicherheitsüberprüfung Flughafen Zürich» 2012 als wesentliche Sicherheitsmassnahme identifiziert und durch den Bund in den Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) aufgenommen. Der Kantonsrat folgt damit seiner vorberatenden Kommission (KEVU) und dem Zürcher Regierungsrat, die dem Projekt bereits zugestimmt haben.

Projekt ohne Alternative

Längere Pisten bedeuten längere Bremswege zur Vermeidung eines Overrun, also eines Überschiessens der Piste. Zudem gibt es weniger Kreuzungspunkte am Boden und in der Luft. Dank eines stabileren Flugbetriebs mit besserer Einhaltung der vorgegebenen Betriebskonzepte kommt es zu weniger Verspätungen. Schliesslich reduzieren die Pistenverlängerungen insgesamt die Anzahl Fluglärm-Betroffener. Es gibt keine alternativen Massnahmen im Flugbetrieb, die dieselben Verbesserungen punkto Sicherheit und Reduktion von Verspätungen mit sich bringen.

Mit den Pistenverlängerungen können keine zusätzlichen Flüge eingeplant werden. Das Projekt ändert nichts an den für den Flughafen geltenden Rahmenbedingungen, welche der Bund vorgibt.

Volksentscheid vor Plangenehmigungsverfahren

Nach dem Kantonsratsbeschluss hat das Stimmvolk per Referendum das letzte Wort. Stimmt es den Pistenverlängerungen ebenfalls zu, kann die Flughafen Zürich AG das Plangenehmigungsgesuch beim Bund einreichen.

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