Neue Powerbank Regelung bei Lufthansa Group

15.01.2026 PS
Boeing 777-300ER Swiss
Boeing 777-300ER Swiss (Foto: Boeing)

SWISS führt gemeinsam mit der Lufthansa Group ab dem 15. Januar neue Regeln für die Mitnahme und Nutzung von Powerbanks an Bord ein.

Künftig ist das Laden und die Nutzung von Powerbanks während des Fluges nicht mehr erlaubt, zudem dürfen pro Passagier maximal zwei Powerbanks mitgeführt werden. Mit dieser Regelung erhöht SWISS die Sicherheit an Bord.

Swiss International Air Lines (SWISS) führt am 15. Januar gemeinsam mit der Lufthansa Group neue Regeln für die Mitnahme und Nutzung von Powerbanks an Bord ein und erhöht damit die Sicherheit für Fluggäste und Besatzungen. Aufgrund der in Powerbanks verbauten Lithium-Batterien besteht bei Fehlfunktionen ein potenzielles Brandrisiko.

Künftig ist das Laden elektronischer Geräte wie Mobiltelefone oder Tablets mittels Powerbank während des Fluges nicht gestattet. Zudem ist es untersagt, Powerbanks über die Stromversorgung an Bord aufzuladen. Pro Fluggast können maximal zwei Powerbanks mitgeführt werden. Es ist zudem nicht mehr gestattet, diese im Gepäckfach über den Sitzen aufzubewahren. Powerbanks sind entweder am Körper zu tragen oder in der Sitztasche beziehungsweise im Handgepäck unter dem Vordersitz zu verstauen. Der Transport im aufgegebenen Gepäck bleibt weiterhin verboten. Die Regelung orientiert sich an den aktuellen Empfehlungen der internationalen Luftfahrtorganisationen EASA, FAA, IATA und ICAO.

Die zentralen Regelungen im Überblick

  • Maximal zwei Powerbanks pro Person
  • Laden mittels Powerbanks an Bord nicht gestattet
  • Laden von Powerbanks über die Stromversorgung an Bord nicht zulässig
  • Nutzung zur Versorgung essenzieller medizinischer Geräte weiterhin zulässig
  • Aufbewahrung im Gepäckfach über dem Sitz nicht erlaubt; der Transport ist ausschliesslich im Handgepäck unter dem Sitz, in der Sitztasche oder am Körper gestattet
  • Maximale Batterieleistung: 100 Wh
  • Für Powerbanks mit einer Leistung zwischen 100 Wh und maximal 160 Wh ist für die Mitnahme eine Genehmigung der jeweiligen Fluggesellschaft erforderlich
  • Entsprechende Regelungen gelten auch für E-Zigaretten

Es handelt sich dabei um eine konzernweite Regelung innerhalb der Lufthansa Group. Weitere Informationen rund um die Mitnahme elektronischer Geräte finden sich hier.

SWISS

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