Fluglotsen haften nicht für Streikfolgen
28.03.2012 BGRO
Das Arbeitsgericht Frankfurt wies am Dienstag die Klagen von vier Fluggesellschaften ab, welche die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) wegen eines Streiks im April 2009 auf dem Flughafen Stuttgart zur Kasse bitten wollten.
Wegen Flugausfällen forderten die vier Fluggesellschaften Lufthansa, Germanwings, Tuifly und Airberlin von der Gewerkschaft 32.500 Euro Schadenersatz, mit dieser Forderung sind sie jetzt beim Arbeitsgericht abgeblitzt. Mit diesem Gerichtsentscheid können die Gewerkschaften aufatmen, falls gegen sie entschieden worden wäre, würden Streikmassnahmen wohl für immer vom Tisch sein, denn selbst die mächtigsten Gewerkschaften wären nicht in der Lage die Folgekosten von Streikaktionen übernehmen zu können. Eine Berufung der vier Fluggesellschaften ließ das Gericht aber zu.