FAA darf Slots nicht versteigern

01.10.2008 PSEN
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Die amerikanische Revisionsbehörde (GAO) kommt zum Schluss, dass die von FAA geplante Versteigerung der Slots in Newark unrechtmässig ist.

Die Behördestelle teilte mit, die FAA sei rechtlich nicht ermächtigt, die Start- und Landerechte auf den New Yorker Flughäfen zu versteigern. Zuvor hatte die Luftfahrtaufsicht angekündigt, zwei Slots einer eingegangenen Airline an den Meistbietenden verkaufen zu wollen. Damit wollte sie der permanenten Überbelastung der Airports entgegenwirken. Bei den Airlines und Flughafenbetreiber stiess sie mit diesem Plan jedoch auf Widerstand. Sie fordern die FAA dazu auf, sich auf den Ausbau der Kapazität und einer Neuordnung der Lufträume zu konzentrieren.

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