Aircargo Club gegen Nachtflugverbot in Frankfurt
31.08.2009 RK
Gegen ein Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen spricht sich der Aircargo Club Deutschland aus. Wettbewerbsfähige Betriebszeiten sind beim Frachtverkehr unabdingbar.
Anlass ist der jüngste Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshofes, der die Zulassung von 17 planmäßigen Flügen in der Kernzeit der Nacht in Frankfurt erneut in Frage stellt. Nachtflugverbote stellten aber laut Aircargo Club Deutschland (ACD) nicht nur für die Luftfrachtindustrie, sondern auch für die gesamte exportierende Wirtschaft ein besonderes Problem dar. In der globalisierten Welt von heute ist die Lieferfähigkeit ein zentraler Wettbewerbsfaktor, der nicht unterschätzt werden darf. Lieferzyklen von 24 Stunden sind dabei der Normalfall und keineswegs speziell dem Expressprodukt geschuldet. „Das beantragte Nachtflugverbot ist mit der Bedeutung und auch mit der Funktion eines internationalen Frachthubs wie Frankfurt nicht vereinbar“, so Wolf-Dietrich von Helldorff, Präsident des ACDs. Die verladende Industrie ist auf den nächtlichen Flugverkehr angewiesen, um den Anforderungen der Kunden nach weltweiter, schneller Anbindung Rechnung zu tragen. Gerade als Exportland muss Deutschland dabei konkurrenzfähig bleiben, deshalb sind wettbewerbsorientierte Betriebszeiten unabdingbar. Dabei ist ein hochwertiges Verkehrs- und Logistiksystem mit den entsprechenden Nachtflugmöglichkeiten ein entscheidender Standortfaktor. Der ACD bekräftigt dabei auch, dass die Nachtruhe der Bevölkerung ein wichtiges Thema sei. Eine Vielzahl der Airlines operieren aber schon heute mit modernen Flugzeugflotten, die zur Geräuschreduktion beitragen, zudem könne auch die Zuweisung einer bestimmten Lande- und Startbahn in der Nacht helfen, um Wohngebiete unter den anderen An- und Abflugrouten zu entlasten.