Savage Absturz in Arosa ist aufgeklärt

22.06.2022 PS
Zlin Savage Classic  Absturzstelle
Zlin Savage Classic Absturzstelle (Foto: SUST)

Am 29. Dezember 2019 stürzte ein Ultraleicht Flugzeug in der Nähe von Arosa ab, dabei kam der Pilot ums Leben und der Passagier wurde schwer verletzt, die Unfallursache ist nun geklärt.

Die am 29. Dezember 2019 in Arosa abgestürzte Zlin Savage Classic ist nicht wegen einer missglückten Notlandung verunglückt, sondern wegen Unterschreitens der Mindestgeschwindigkeit im Kurvenflug, wie die SUST in ihrem soeben veröffentlichten Schlussbericht festhält. Beim Absturz kam der Pilot ums Leben, der Passagier hat überlebt.

Der Pilot verfügte über eine grosse Erfahrung im Gebirgsflug und über ein beachtliches Training auf dem Unfallflugzeug. Von Relevanz sind gemäss SUST-Bericht auch seine grosse Erfahrung im Alpinismus und sein beruflicher Hintergrund als Fotograf. Er hatte zusammen mit dem Passagier bereits vor dem Unfalltag mehrfach Flüge mit seinem als 05NJ in Frankreich eingetragenen und auf dem Flugplatz Bad Ragaz (LSZE) stationierten Ultraleichtflugzeug Zlin Savage Classic durchgeführt. Dabei hatte er dem Passagier, der sich in der Ausbildung zum Privatpiloten befand und das Flugzeug dereinst zu übernehmen gedachte, gelegentlich die Steuerführung überlassen. Das Flugzeug konnte in der Schweiz zwar nicht zugelassen, wohl aber als ein in Frankreich eingetragenes UL in der Schweiz stationiert und betrieben werden.

Am Morgen des 29. Dezember 2019 trafen sich der Pilot und der Passagier auf dem Flugplatz Bad Ragaz. Nach der Flugvorbereitung starteten sie um 10.10 Uhr auf der Piste 30. Entlang des Weisstannentals stiegen sie direkt zum Gebirgslandeplatz Clariden-Hüfifirn (LSVD), wo sie rund 40 Minuten später landeten. Um 11.09 Uhr erfolgte der Start der 05NJ. Der Pilot befand sich dabei auf dem vorderen Sitz. Er flog danach ohne Umwege in Richtung seines Wohnorts Arosa. Um 11.38 Uhr wurde ein Vollkreis um die Hörnlihütte als erstes von mehreren Flugmanövern im Raum Arosa aufgezeichnet, wobei mit der Kamera des Piloten eine Serie von Fotos der Hütte aufgenommen wurde.

Die 05NJ flog gemäss SUST-Bericht weiter zur Carmennahütte, von der wiederum mit der Kamera des Piloten mehrere Aufnahmen gemacht wurden. Im Anschluss führte der Flugweg auf die gegenüberliegende Talseite, wo der Pilot tags zuvor als Berggänger Spuren im Schnee hinterlassen hatte. Nach einem erneuten Wechsel der Talseite nordwärts über die Ortschaft Arosa hinweg wurde in einer weiträumigen Linkskurve und leicht sinkend die Tschuggenhütte umflogen. Beim anschliessenden Vorbeiflug an der Hinterhütte, von der eine Serie von Fotografien aufgenommen wurde, erreichte das Flugzeug eine Höhe von rund 2100 Meter über Meer und behielt diese bei. Nach einer weiteren Linkskurve auf einen nordo?stlichen Steuerkurs begann das Flugzeug mit einer Geschwindigkeit u?ber Grund von rund 105 km/h leicht zu steigen.

Wa?hrend des Geradeausflugs auf nordöstlichem Steuerkurs zeigen die Aufzeichnungen eine Erhöhung der Steigrate und eine Verkleinerung der Geschwindigkeit. Etwa querab der Tschuggenhütte wurde die letzte Linkskurve eingeleitet, wonach die Flughöhe noch weiter zunahm bei gleichzeitig weiter abnehmender Geschwindigkeit. In Richtung Norden fliegend, erreichte das Flugzeug schliesslich eine Höhe von 2138 Meter über Meer bei einer Geschwindigkeit über Grund von rund 75 km/h. Ein in unmittelbarer Nähe befindlicher und fliegerisch versierter Augenzeuge beobachtete gemäss SUST-Angaben das ihm bekannte Flugzeug. Er nahm die Motorgeräusche als normal wahr und erkannte, wie die 05NJ um ihre Längsachse instabil wurde, nach links abkippte und steil zu Boden stürzte. Um 11.46 Uhr prallte das Flugzeug auf dem felsigen, verschneiten Gelände auf. Der Pilot erlitt beim Aufprall schwere Verletzungen, die acht Tage später zu seinem Tod führten. Der hinten sitzende Passagier wurde erheblich verletzt. Beide Insassen wurden von der Rettungsflugwacht in ein Spital geflogen. Das Flugzeug wurde durch den Unfall zerstört. Das in den Flügeltanks befindliche Benzin lief aus, es brach jedoch kein Feuer aus. Es entstand kein Drittschaden.

Die vorliegende Faktenlage enthalte keine Hinweise auf vorbestehende technische Mängel, hält die SUST weiter fest. Die im Zusammenhang mit der Unfallart relevante Masse und Schwerpunktlage des Flugzeuges konnten nicht mit Sicherheit ermittelt werden. Eine diesbezügliche Abschätzung lasse jedoch den Schluss zu, dass sich diese innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen technischen Limiten befanden, so die SUST. Das vom Augenzeugen beobachtete Abkippen des Flugzeuges erfolgte daher aufgrund des Unterschreitens der Mindestgechwindigkeit im Kurvenflug. Die Nähe zum Gelände verunmöglichte es, die Normalfluglage wiederherzustellen und den Aufprall zu verhindern, steht im Schlussbericht. Das praktisch gleichzeitige Hochziehen des Flugzeuges bei ungenügender Geschwindigkeit und Eindrehen gegen den Hang würden den Grundregeln des Fliegens im Gebirge mehrfach widersprechen und liessen sich damit nicht mit einem bewussten Handeln des im Gebirgsflug erfahrenen und auf der 05NJ gut trainierten Piloten erklären, hält die SUST weiter fest.

Sust, Skynews

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